Kontakt: +41 61 560 01 01

   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Slide item 1

Perfekt für Freiberufler, Kreative, Startups und digitale Nomaden

Kostenlose Führung

Slide item 2

Perfekt für Freiberufler, Kreative, Startups und digitale Nomaden

Kostenlose Führung

Slide item 3

Perfekt für Freiberufler, Kreative, Startups und digitale Nomaden

Kostenlose Führung

Slide item 4

Perfekt für Freiberufler, Kreative, Startups und digitale Nomaden

Kostenlose Führung

Slide item 5

Perfekt für Freiberufler, Kreative, Startups und digitale Nomaden

Kostenlose Führung

Schreibtisch reservieren
25 Arbeitsplätze

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dreispitz Coworking by Jobfactory Bordeauxstrasse 5, 4053 Basel

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Nutzungsangebote (nachfolgend: Leistungen) des Dreispitz Coworking by Jobfactory, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde) in den Räumlichkeiten der Bordeaux-Strasse 5 und 7 erbringt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben ohne eine aus-drückliche schriftliche Bestätigung durch Dreispitz Coworking keine Geltung. Dreispitz Coworking ist ein Geschäftsfeld der Job Factory Basel AG.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Sofern Zusatzleistungen durch Drittanbieter erbracht werden, besteht eine Vertragsund Leistungsbeziehung ausschliesslich zwischen Kunde und Drittanbieter.

§ 2 Leistungen von Dreispitz Coworking

Sämtliche Leistungen, Flächen, Arbeitsplatzangebote und verfügbare Zeiten des Dreispitz Coworking sind unter www.dreispitz-coworking.ch aufgeführt. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Leistungen wählen.

1. Coworking-Platz
2. Büro
3. Meeting-Raum
4. Schulungs-Raum

 

§ 3 Anmeldung der Kunden

Dreispitz Coworking betreibt die Homepage www.dreispitz-coworking.ch mit der ausschliesslichen Möglichkeit von Onlinebuchungen für Standardleistungen (vgl. § 2 (1) Abs.2-). Für sämtliche Buchungen hat der Kunde die entsprechenden Online-Formulare zu verwenden. Die Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zuzustimmen.

 

§ 4 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, einen Vertrag mit der Jobfactory zu schliessen. Mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch Dreispitz Coworking per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

(2) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Jobfactory kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung, die der Kunde per E-Mail von Dreispitz Coworking erhält, zustande.

 

§ 5 Preise, Tarife und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Sie sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Preise, Leistungen und Tarife sind auf www.dreispitz-coworking.ch unter den jeweiligen Preislisten einsehbar oder sind in Einzelvereinbarungen festgelegt.

(2) Einmalige Beträge werden bei Buchung von Standard-Leistungen vor Ort beim Empfang der Jobfactory vor Inanspruchnahme der Leistung wahlweise durch Barzahlung- oder Kreditkarte (MasterCard, American Express, VISA) bezahlt. Sofern es sich um laufende monatliche Zahlungen handelt, sind diese spätestens mit dem 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung durch einen Dauerauftrag - Lastschriftverfahren oder Kreditkarte zu erbringen. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Job Factory Basel AG.

(3) Für die Bezahlung von sonstigen Leistungen gelten die schriftlichen Vereinbarungen.

 

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Dreispitz Coworking unbestritten sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis besteht.

 

§ 7 Datenschutz/ Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Die Jobfactory erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Ohne Einwilligung des Kunden wird das Dreispitz Coworking Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, speichern, verarbeiten und/oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme der Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird die Jobfactory Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten einzusehen. Ferner hat er die Möglichkeit die von ihm gespeicherten Daten zu ändern oder zu löschen, indem er eine entsprechende E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sendet.

 

§ 8 Rücktritt durch den Kunden (Stornierung), Stornierungskosten, Rücktritt durch Dreispitz Coworking

(1) Bei einer Stornierung von Jobfactory-Leistungen bis 3 Monate vor Nutzungsbeginn werden 10 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(2) Bei einer Stornierung von Jobfactory-Leistungen von weniger als 3 Monate bis 1 Monat vor Nutzungsbeginn werden 25 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(3) Bei einer Stornierung von Jobfactory-Leistungen von weniger als 1 Monat bis 10 Werktage vor Nutzungsbeginn werden 50% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(4) Bei einer Stornierung von Jobfactory-Leistungen von 9 bis 5 Werktage vor Nutzungsbeginn werden 75 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(5) Bei einer Stornierung von Jobfactory-Leistungen von weniger als 4 Werktagen vor Nutzungsbeginn werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(6) Wird eine vereinbarte Zahlung nicht geleistet, ist die Jobfactory ihrerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist sie zum Rücktritt vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt. Dies können beispielsweise sein:

a) höhere Gewalt

b) andere nicht von Dreispitz Coworking zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

c) Arbeitsplätze oder -flächen unter Angabe falscher oder irreführender Angaben gebucht wurden,

d) das Dreispitz Coworking begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Nutzung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von ihr gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt durch Dreispitz Coworking ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.

(7) Jeder Rücktritt und jede Stornierung bedarf der Textform unter Angabe der gebuchten Leistung.

 

§ 9 Vertragsdurchführung

(1) Die Arbeitsplätze, -flächen und Leistungen dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes und /oder Zweck bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Dreispitz Coworking.

(2) Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und zu säubern.

(3) Eine Unter- oder Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung der überlassenen Arbeitsplätze und / oder -flächen an nicht vom Vertrag umfasste dritte Personen ist nicht gestattet.

(4) Kunden mit vertraglich vereinbartem/n festem/n Arbeitsplatz oder Flächen sind verpflichtet Dreispitz Coworking ihren Arbeitsplatz oder ihre Flächen in den Abendstunden zu Eventzwecken zur Verfügung zu stellen, sofern das Event dem Kunden zuvor innerhalb angemessener Frist (mindestens 24 Stunden vorher) angekündigt wurde und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Ankündigung ist auf der Webseite auf www.dreispitz-coworking.ch zu entnehmen.
Diese Kunden sind ferner verpflichtet der Jobfactory Coworking ihren Arbeitsplatz und ihre Flächen an max. 2 Tagen pro Jahr ganztags für interne Events zur Verfügung zu stellen. Die Kunden werden in diesem Fall 2 Monate vorher informiert. Die Ausfallzeit wird entschädigt. Die Höhe entspricht den anteilig vereinbarten Preisen / Tarifen.

(5) Dreispitz Coworking darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmässig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei zweckmässigen Arbeiten hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Arbeitsplätze wird unverhältnismässig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.

(6) Dreispitz Coworking haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von ihr zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Massnahmen.

(7) Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und hat dabei insbesondere § 10 zu beachten.

(8) Bei Events oder Veranstaltungen im Dreispitz Coworking können Foto- und Videoaufnahmen erstellt und im Internet publiziert werden (z.B. über YouTube, Xing, Facebook, www.jobfactory.ch). Mit der Registrierung/ Buchung erklärt sich der Kunde damit einverstanden. Diese vorab erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.

 

§ 10 Unzulässige Nutzung bereitgestellter Dienste

Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung von Daten den gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen.

(1) Die Nutzung für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nicht-Nutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur oder zu Störungen bei anderen Kunden führen.

(3) Bei einer schuldhaften, unzulässigen Nutzung, die zu einem Schaden für das Dreispitz Coworking führt, hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen.

 

§ 11 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Zugang zu dem Dreispitz Coworking wird dem Kunden, je nach den Bestimmungen des gewählten Tarifs, werktags während der Öffnungszeiten, die er auf www.jobfactory.ch abrufen kann, gewährt. Der Kunde hat sich gemäss dem folgenden Abs. (2) und (3) ein- und auszuchecken.

(2) Check-in: Der Kunde hat sich beim Empfang der Jobfactory im 1. OG an der Bordeaux-Strasse 5 anzumelden. Die gebuchte Zeit beginnt ab dem Zeitpunkt, der im Buchungssystem vom Kunden ausgewählt wurde und nicht ab Erscheinen des Kunden.

(3) Check out: Der Kunde meldet sich während der Öffnungszeiten beim Empfang der Jobfactory ab. Ausserhalb der Öffnungszeiten muss der Schlüssel in der vorgesehenen Box deponiert werden. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.— erhoben. Bei Überschreiten der Rückgabefrist werden die in Anspruch genommenen Leistungen berechnet. Angefangene Stunden werden ab 15 Minuten in Rechnung gestellt.

(4) Dreispitz Coworking behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstössigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

 

§ 12 Gewährleistung, Haftung, Versicherungsschutz

(1) In allen Fällen, in denen das Dreispitz Coworking im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, das Dreispitz Coworking fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(2) Der Kunde hat die von ihm gebuchten Leistungen insbesondere die gebuchten Arbeitsplätze vor Vertragsschluss auf www.dreispitz-coworking.ch eingehend überprüft. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze je nach Tarif in einem offenen Gemeinschaftsbüro (Coworking) befinden können und die angemieteten Arbeitsplätze in diesem Fall nicht separat abschliessbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

(3) Dreispitz Coworking übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Arbeiten des Kunden, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Rechtsverstösse im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Jobfactory unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstosses hält der Kunde Dreispitz Coworking von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Dreispitz Coworking die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Jobfactory Coworking von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(4) Für den ausreichend sicheren Verschluss von Schränken, Schubladen o.ä. ist der Kunde verantwortlich. Dreispitz Coworking haftet nicht für entwendete, verlorene oder beschädigte Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Jeder Kunde ist für seine Gegenstände und Daten selbst verantwortlich. Es besteht kein Versicherungsschutz für Gegenstände der Kunden. Dreispitz Coworking stellt jedem Kunden während der Mietdauer des Coworking-Platzes ein Schliessfach zur Verfügung.

 

§ 13 Dauer des Vertrages, Beendigung

(1) Bei auf unbestimmte Dauer vereinbarten Vertragsverhältnissen können beide Parteien das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen kündigen.

(2) Bei auf bestimmte Dauer vereinbarten Vertragsverhältnissen (wie z.B. Monats - oder Jahresmieten) endet das Vertragsverhältnis zu dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Kündigungserklärung.

(3) Das Recht zur vorzeitigen ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt in gegenseitigem Einvernehmen jederzeit möglich.

 

§ 14 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrages in vertragsgemässem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an Dreispitz Coworking zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht vom Kunden vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes eine pauschale Gebühr in Höhe von 50 CHF je Arbeitsplatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt vorbehalten.

(2) Zurückgelassene Gegenstände oder Unterlagen kann Dreispitz Coworking auf Kosten des Kunden einlagern oder entfernen, wenn sie trotz Aufforderung nicht abgeholt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist für eine gegebenenfalls erforderliche ordnungsgemäße Abmeldung des Kunden sowie für die Nachsendung durch etwaige weiter zu Händen der Adresse des Jobfactory gesandte Post an den Kunden ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Für die Jobfactory besteht keine Verpflichtung bei ihr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eingehende Post an den ehemaligen Kunden nachzusenden.

(4) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz oder die Flächen nicht fristgemäss zurück, haftet er Dreispitz Coworking für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen auch wenn diese über die Höhe des vereinbarten Preises/der vereinbarten Tarife hinausgehen.

 

§ 15 Hausordnung, Öffnungszeiten, Sonstiges

(1) Dreispitz Coworking ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.

(2) Dreispitz Coworking informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot des Jobfactory unter www.jobfactory.ch. Die Öffnungszeiten können - soweit erforderlich und zumutbar - verlängert oder verkürzt werden, Dies gilt auch im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Die Jobfactory wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hausordnung und/oder Jobfactory-Regeln zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstösse können die Jobfactory berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen.

 

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.

(2) Gerichtsstand ist Basel.

 

Stand der AGB: Mai 2018

pdfHier AGB als PDF herunterladen

Member of